FAQ
FAQ
Häufig gestellte Fragen (FAQ) für Wohnungsmieter
1. Wie kann ich mich für eine Wohnung bewerben?
Sobald eine Wohnung inseriert ist, nutzen Sie bitte unsere Online-Mieterselbstauskunft. Wir benötigen vollständige Unterlagen wie Einkommensnachweise und ggf. einen Wohnberechtigungsschein (WBS), falls gefordert.
2. Welche Voraussetzungen muss ich für eine Anmietung erfüllen?
Neben einer Bonitätsprüfung ist ein regelmäßiges Einkommen erforderlich. Bei bestimmten Wohnungen kann auch ein WBS nötig sein, um einen Anspruch auf geförderten Wohnraum nachzuweisen.
3. Wie erfahre ich, wenn eine Wohnung frei wird?
Unsere Wohnungsangebote werden regelmäßig auf unserer Website veröffentlicht.
4. Kann ich Haustiere in der Wohnung halten?
Die Haltung von Haustieren wie z.B. Katzen oder Hunde ist vorher mit uns abzustimmen. Bitte denken Sie daran, dass die Tierhaltung mit den Regeln des Hauses übereinstimmen muss.
5. An wen wende ich mich bei einem Schadensfall oder einer Reparaturanfrage?
Bitte melden Sie Schäden entweder direkt über unser Online-Formular, per Email an mieten(@)nuertingen.de oder telefonisch. Unser Team kümmert sich zeitnah um Ihre Anliegen.
6. Wann und wie erfolgt die Nebenkostenabrechnung?
Die Nebenkostenabrechnung wird jährlich erstellt und Ihnen im Verlauf des Folgejahres zugestellt. Bei Fragen zu den Details der Abrechnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
7. Wie kann ich meine Wohnung kündigen?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist bei uns eingehen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in Ihrem Mietvertrag.
8. Welche Regelungen gelten für Renovierungen und Veränderungen in der Wohnung?
Kleinere Veränderungen sind möglich, aber bitte setzen Sie sich bei größeren Renovierungsmaßnahmen vorher mit uns in Verbindung, um sicherzustellen, dass alle Maßnahmen erlaubt sind.
9. Was ist bei der Übergabe der Wohnung zu beachten?
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zur Wohnungsübergabe mit uns. Die Wohnung sollte in einem ordnungsgemäßen Zustand sein, wie im Mietvertrag vereinbart.