Erbbaurecht
Erbbaurecht
Informationen und Ausschreibungen im Erbbaurecht
Erbbaurecht im Detail
Nachfolgend finden Sie Informationen zum Erbbaurecht
Was ist Erbbaurecht?
Was ist Erbbaurecht?
Das Erbbaurecht ermöglicht es, das Eigentum an einem Grundstück von dem an den darauf errichteten Gebäuden zu trennen. Dabei gewährt der Eigentümer des Grundstücks, der als Erbbaurechtgeber fungiert, dem Erbbaurechtsnehmer das Recht, das Grundstück zu bebauen, was im Grundbuch festgehalten wird. Der Erbbaurechtsnehmer wird dann alleiniger Eigentümer der Gebäude. Dies hat den Vorteil, dass der Erbbaurechtsnehmer kein eigenes Grundstück erwerben muss.
Erbbaurechtsverträge werden üblicherweise für eine Laufzeit von 60 bis 99 Jahren abgeschlossen. Nach Ablauf dieser Frist können die Verträge jedoch beliebig oft verlängert oder erneuert werden. Der Erbbaurechtsnehmer zahlt für die Nutzung des Grundstücks einen Erbbauzins. Als alleiniger Eigentümer der darauf stehenden Gebäude stehen ihm auch sämtliche Mieteinnahmen zu. Zudem hat er das Recht, das Erbbaurecht als sogenanntes grundstücksgleiches Recht weiterzuverkaufen, zu beleihen, zu vererben oder zu verschenken. Ähnliche Rechte stehen auch dem Erbbaurechtgeber als Eigentümer des Grundstücks zu.
Grundsätzlich ist eine solche Aufteilung bei allen Grundstücken möglich, unabhängig davon, ob die Gebäude privat oder gewerblich genutzt werden.
Darüber hinaus kann das Erbbaurecht sowohl vor als auch nach der Bebauung eines Grundstücks eingeräumt werden. Wird das Erbbaurecht auf einem bereits bebauten Grundstück bestellt, so wird der Erbbaurechtsnehmer zum Eigentümer der bestehenden Gebäude. In diesem Fall ist dem Erbbaurechtgeber ein entsprechender Kaufpreis für die Gebäude zu entrichten.
Die rechtlichen Grundlagen des Erbbaurechts sind im Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG) festgelegt.
