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Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.stadtentwicklung-nuertingen.de veröffentlichten Website der Stadtentwicklung Nürtingen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Bilder und Infografiken ohne genug Texte:

  1. Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
    1. Baulandentwicklungsstrategie
    2. Baugebiet Im Wasserfall - Braike
    3. Baugebiet Alte Ziegelei - Nürtingen
    4. Baugebiet Steigbrönnle - Nürtingen
    5. Baugebiet Quartier Bergäcker - Nürtingen
    6. Baugebiet Äußerer Egert - Raidwangen
    7. Nachverdichtung Rümelinstraße - Nürtingen
    8. Organigramm
       
  2. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Bilder und Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. Teilbereich:

  1. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  2. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Nürtingen kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Nürtingen auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt Nürtingen überarbeitet werden. Die Stadt Nürtingen ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.01.2025 erstellt und zuletzt am 08.01.2025 überprüft und aktualisiert.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Herr Clint Metzger
Stabsstelle Oberbürgermeister
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus
Zimmer 105
Marktstraße 7
72622 Nürtingen
Telefonnummer: 07022 75-307
presse.stadt(@)nuertingen.de

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere oben genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefonnummer: 0711 123 39375
schlichtung(@)barrierefreiheit.bwl.de
https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Gebärdensprache & Leichte Sprache

Informationen in Gebärdensprache


Für gehörlose Menschen bieten wir eine Auswahl an Videos in Gebärdensprache an. Diese Videos wurden in Kooperation mit einem staatlich geprüften Gebärdendolmetscher erstellt.

Zu den Videos

Informationen in Leichter Sprache

Dieser Webauftritt wird zusätzlich durch ein Angebot in „Leichter Sprache“ ergänzt, welches auf der Website mittels eines „Leichte Sprache“-Symbols abgebildet.

Texte in Leichter Sprache sind einfacher formuliert und sind somit auch für Menschen mit einer Lese- oder Lernschwierigkeiten besser zu verstehen. Aber auch für Menschen, die Deutsch nicht als Muttersprache haben, erleichtert die Leichte Sprache das Finden von Informationen.

Zu den Texten

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